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Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)

Diese Vereinbarung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Codaiq LTD im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO.

Stand: 18. Mai 2026

1. Vertragsparteien

Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV") wird zwischen dem Kunden — handelnd als Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO — und Codaiq LTD — handelnd als Auftragsverarbeiter i. S. d. Art. 4 Nr. 8 DSGVO — geschlossen.

  • Codaiq LTD (Companies House Nr. 16537316)
  • 71-75 Shelton Street, Covent Garden
  • London, Vereinigtes Königreich, WC2H 9JQ
  • Direktor: Hassan Hasso
  • E-Mail: info@codaiq.com
  • Telefon: +971 58 560 6084

2. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Gegenstand der Verarbeitung ist die Bereitstellung der Codaiq-Plattform an den Verantwortlichen gemäß dem mit ihm geschlossenen Hauptvertrag. Die AVV gilt für die Laufzeit des Hauptvertrages und so lange darüber hinaus, wie der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

3. Art, Zweck, Datenkategorien, Betroffene

Art der Verarbeitung: Speichern, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln, Löschen.
Zweck: Erbringung der vertraglich vereinbarten Plattform-Leistungen.
Datenkategorien:vom Verantwortlichen oder von Endnutzern über die Plattform eingebrachte Daten (z. B. Inhalte, Formulareinträge, technische Metadaten).
Betroffene Personengruppen: Endnutzer der Websites des Verantwortlichen, Kontaktpersonen, Mitarbeitende des Verantwortlichen.

4. Pflichten des Auftragsverarbeiters

  • Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen.
  • Vertraulichkeitsverpflichtung aller mit der Verarbeitung befassten Personen.
  • Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) gemäß Anlage 2 dieser AVV.
  • Unterstützung des Verantwortlichen bei Anfragen Betroffener (Art. 12–22 DSGVO).
  • Unterstützung bei Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Datenpannen, Datenschutz-Folgenabschätzung).
  • Meldung von Datenschutzverletzungen ohne unangemessene Verzögerung, in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme.
  • Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Beendigung des Hauptvertrages, sofern keine Aufbewahrungspflicht besteht.

5. Sub-Auftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 Abs. 2 DSGVO. Die aktuelle Liste der Sub-Auftragsverarbeiter ist unter /de/auftragsverarbeiter abrufbar. Codaiq informiert den Verantwortlichen vorab über beabsichtigte Änderungen. Der Verantwortliche hat das Recht, einer Änderung aus berechtigtem Grund zu widersprechen.

6. Drittlandtransfers

Transfers in Drittländer erfolgen auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses, der Standardvertragsklauseln (Modul 2 oder 3) oder anderer geeigneter Garantien nach Art. 46 DSGVO, ergänzt um zusätzliche Schutzmaßnahmen (z. B. Verschlüsselung, Zugangsbeschränkungen).

7. Rechte des Verantwortlichen

Der Verantwortliche hat das Recht, sich von der Einhaltung dieser AVV zu überzeugen, insbesondere durch Einsicht in geeignete Nachweise und Zertifikate. Vor-Ort-Audits sind nach vorheriger Abstimmung und während der üblichen Geschäftszeiten möglich.

8. Anlagen

9. Unterzeichnung

Unternehmen, die eine unterzeichnete Version benötigen, senden bitte eine Anfrage mit Firmennamen, Anschrift und Ansprechpartner an info@codaiq.com. Wir stellen umgehend eine gegengezeichnete PDF zur Verfügung.

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